KU-Förderung (Leipziger Westen)

Wirtschaftsförderung Leipzig

Informationen

  • Name der Förderung

    KU-Förderung, d.h. Fördermittel an kleine Unternehmen (KU) im Leipziger Westen (Lindenau/Plagwitz)

  • Fördertopf

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
    (EFRE)

  • Art der Förderung

    Investitionsförderung, nicht rückzahlbar, einmalige Kostenteilfinanzierung

  • Maximale Fördersumme

    20.000 Euro

  • Maximale Förderdauer

    bis 2013

  • Voraussetzungen

    1.Kein Beginn des Vorhabens vor Bewilligung der Beihilfe

    2. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens

    3. Keine Förderfähigkeit im Rahmen der Gemeinschaftsausgabe für regionale Entwicklung (GA-Förderung)

    4.Keine öffentlich-rechtlichen Bedenken (v.a. in städtebaulicher, raumordnerischer, umweltschutzrechtlicher Hinsicht)

  • Diese Förderung gilt nicht, wenn …

    Nicht förderfähig (u.a):
    – Finanzierungskosten, Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Versicherungen, Zinskosten der Refinanzierung, Gemeinkosten,

    – nicht in Anspruch genommene Skonti, Boni, Rabatte o. ä.,

    – Schulungsmaßnahmen,

    – Betriebskosten bzw. Betriebsmittel (z. B.: Kraftstoffe),

    – Kosten für KfZ,

    – Kosten für bewegliche und nicht am Projektstandort verbleibende Investitionsgüter (z. B.: Digitalkameras, Mobiltelefone u. ä.),

    – Bewirtungskosten

    weiteres siehe Förderrichtlinie

  • Spezialität

    Die Förderung richtet sich an kleine Unternehmen mit:
    – weniger als 50 Mitarbeiter
    – weniger als 10 Mill. € Jahresumsatz

  • Kontakt

    Achim Lohse, Amt für Wirtschaftsförderung

  • Telefon

    0341-1235857 / -5858

  • eMail

    alohse at leipzig.de

  • Internet

    leipziger-westen.de

  • Anschrift

    Neues Rathaus
    Martin-Luther-Ring 4 – 6
    04109 Leipzig

Martin-Luther-Ring 4
04109 Leipzig, Deutschland

Das könnte Sie auch interessieren: