KU-Förderung (Leipziger Westen)
Informationen
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Name der Förderung
KU-Förderung, d.h. Fördermittel an kleine Unternehmen (KU) im Leipziger Westen (Lindenau/Plagwitz)
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Fördertopf
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) -
Art der Förderung
Investitionsförderung, nicht rückzahlbar, einmalige Kostenteilfinanzierung
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Maximale Fördersumme
20.000 Euro
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Maximale Förderdauer
bis 2013
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Voraussetzungen
1.Kein Beginn des Vorhabens vor Bewilligung der Beihilfe
2. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens
3. Keine Förderfähigkeit im Rahmen der Gemeinschaftsausgabe für regionale Entwicklung (GA-Förderung)
4.Keine öffentlich-rechtlichen Bedenken (v.a. in städtebaulicher, raumordnerischer, umweltschutzrechtlicher Hinsicht)
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Diese Förderung gilt nicht, wenn …
Nicht förderfähig (u.a):
– Finanzierungskosten, Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Versicherungen, Zinskosten der Refinanzierung, Gemeinkosten,– nicht in Anspruch genommene Skonti, Boni, Rabatte o. ä.,
– Schulungsmaßnahmen,
– Betriebskosten bzw. Betriebsmittel (z. B.: Kraftstoffe),
– Kosten für KfZ,
– Kosten für bewegliche und nicht am Projektstandort verbleibende Investitionsgüter (z. B.: Digitalkameras, Mobiltelefone u. ä.),
– Bewirtungskosten
weiteres siehe Förderrichtlinie
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Spezialität
Die Förderung richtet sich an kleine Unternehmen mit:
– weniger als 50 Mitarbeiter
– weniger als 10 Mill. € Jahresumsatz -
Kontakt
Achim Lohse, Amt für Wirtschaftsförderung
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Telefon
0341-1235857 / -5858
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eMail
alohse at leipzig.de
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Internet
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Anschrift
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 – 6
04109 Leipzig
Martin-Luther-Ring 4
04109 Leipzig, Deutschland