KfW Gründercoaching Deutschland: Mit Profis zum Unternehmenserfolg

Kaum einer weiß, dass Existenzgründer und junge Unternehmen die Möglichkeit haben, ein gefördertes Coaching durch professionelle Unternehmensberater in Anspruch zu nehmen, um den Markteintritt so erfolgreich wie möglich gestalten zu können.

Die Kosten des Coachings übernimmt dabei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie unterstützt bestehende Unternehmen mit einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent. Bei einer maximalen Höhe von 6.000 Euro sind das 4.500 Euro, welche die KfW rückzahlungsfrei zur Verfügung stellt.

Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit gründen, werden bei einer Höchstsumme von 4.000 Euro sogar zu 90 Prozent unterstützt – das bedeutet, dass Gründerinnen und Gründer einen Eigenanteil von 400 Euro leisten, um eine Beratungsleistung von 4.000 Euro in Anspruch nehmen zu können.

Das so genannte Gründercoaching Deutschland ist speziell für Existenzgründer und junge Firmen gedacht, die maximal fünf Jahre am Markt agieren. Anerkannte Unternehmensberater der KfW unterstützen bei der Erstellung von Businessplänen, bei der Verbesserung von Unternehmensstrukturen oder aber bei der Umsetzung der optimalen Marketingstrategie.

Was müssen Sie bei der Beantragung eines KfW Gründercoachings beachten?

Schritt für Schritt zum Coaching:

1. DAS INFORMATIONSGESPRÄCH MIT DEM REGIONALPARTNER

Im Vorfeld eines Gründercoachings findet ein Informationsgespräch bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer statt. Die IHK bzw. die HWK sind die Schnittstellen zwischen dem Unternehmen und der KfW. In den Startercentern wird geprüft, ob die Voraussetzungskriterien für eine Förderung erfüllt sind.

2. DER COACHINGANTRAG

Anschließend reicht der Existenzgründer einen Coachingantrag ein. Hier werden persönliche und geschäftliche Angaben abgefragt. Der Coachingantrag wird digital auf dem Portal der KfW erstellt und wird gemeinsam mit einem positiven Votum der IHK/ HWK an die KfW weitergeleitet. Auf Grundlage dessen wird über die Förderung entschieden. Der Existenzgründer wird schriftlich über die Zusage informiert.

3. DIE ZUSAGE

Vom Informationsgespräch mit dem Regionalpartner bis zur Zusage vergehen erfahrungsgemäß 2 bis 4 Wochen.

4. DER VERTRAG

Sobald die Zusage vorliegt, wird ein schriftlicher Vertrag zwischen Unternehmen und Coach geschlossen. Hier werden Coachinginhalt, Coachingergebnisse und Zahlungsmodalitäten festgelegt. Auch dieser Vertrag wird durch die KfW geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann das Coaching beginnen.

Achtung: Der Vertrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Zusage erstellt und eingereicht werden!

5. DAS COACHING

Die Dauer eines Coachings kann variieren und bis zu 12 Monate dauern.

Diana Schlehahn ist Marketingleiterin und Projektmanagerin der netzideen GmbH. Sie betreut StartUp!Leipzig redaktionell und stellt die Kontakte zu Gründern, Behörden, Initiativen und Experten her.

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